Kreisausschuss
Der Kreisausschuss besteht aus dem Kreisvorstand, den VertreterInnen der Gruppen. Die/der Vorsitzende der Kreiskontrollkommission oder Ihre/seine StellvertreterIn nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kreisausschusses teil: Der Kreisausschuss legt seinen Sitzungsturnus selbst fest. Der Kreisausschuss kann auch beschließen, dass statt einer Mitgliederversammlung eine Kreisdelegiertenversammlung durchgeführt wird. Dazu beschließt der Landesausschuss eine besondere Ordnung. Ansonsten gelten für die Arbeit des Kreisausschusses, Kreisvorstandes und Kreiskontrollkommission die Bestimmungen für die Organe des Landesverbandes sinngemäß.







