Kreiskontrollkommission
Die Kreiskontrollkommission soll mindestens aus drei Mitgliedern bestehen. Die/der Vorsitzende der Kreiskontrollkommission oder Ihre/seine StellvertreterIn nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kreisausschusses teil. Für die Arbeit der Kreiskontrollkommission gelten die Bestimmungen für die Organe des Landesverbandes sinngemäß.







