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Landesvorstand

Am 17. November 2007 wurde für eine Amtszeit von zwei Jahren ein neuer Landesvorstand gewählt.

Mail an den Landesvorstand

Der Landesvorstand in der Satzung der Berliner Falken

Der Landesvorstand besteht aus der/dem 1. Landesvorsitzenden, den LeiterInnen beider Arbeitsringe und gleichzeitigen stellvertretenden Landesvorsitzenden, sowie bis zu sieben weiteren Landesvorstandsmitgliedern, die jeweils entweder als BeisitzerInnen einem der Arbeitsringe oder als ReferentInnen einem eigenen Ressort zuzuordnen sind. Die Zahl der zu wählenden weiteren Landesvorstandsmitglieder und deren Ressorts werden von der Landeskonferenz vor der Wahl des Landesvorstandes festgelegt.

Die Vorsitzenden der Kreise und die vom Landesausschuss gewählten, hauptamtlich tätigen MitarbeiterInnen des Landesverbandes nehmen beratend an den Sitzungen des Landesvorstandes teil.

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört:

  • Die Führung des Landesverbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Landeskonferenz,
  • die Weiterführung der geistigen Grundlagen der Arbeit,
  • die Aufstellung von Finanzplänen,
  • die Führung der Kassengeschäfte,
  • die Einberufung der Landeskonferenzen.

Die Landesvorsitzenden vertreten den Verband nach innen und nach außen. Sie sind TreuhänderInnen des gesamten Verbandsvermögens und ermächtigt, alle dem Verband zustehenden Rechte und Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Landesvorstand verwaltet alle gemeinsamen Einrichtungen.

Die Landesvorsitzenden können besoldet werden und nehmen in diesem Fall ihre Tätigkeit im Landessekretariat auf. Im übrigen dürfen hauptamtliche MitarbeiterInnen des Landesverbandes Berlin der SJD-Die Falken, die auf der Landesebene angestellt sind, nicht gleichzeitig ehrenamtliche Funktionen im Landesvorstand ausüben.

Der Landesvorstand ist an die Beschlüsse der Landeskonferenz und des Landesausschusses gebunden. Seine Mitglieder können an allen Zusammenkünften aller Gliederungen des Landesverbandes teilnehmen, Handlungen aller Gliederungen auf Satzungsmäßigkeit prüfen und Aufschlüsse und Abrechnungen fordern. Der Landesvorstand hat die Pflicht zur umfassenden Information des Landesausschusses.

Dem Landesvorstand obliegt die Auswahl und Anstellung von Büro- und Hilfspersonal für den Landesverband. Er trifft mit den Angestellten arbeitsvertragliche Abmachungen.

Der Landesvorstand kann seine Arbeit in den Arbeitsringen entsprechend getrennt durchführen und zur Bearbeitung bestimmter Sachgebiete bzw. Sachaufgaben besondere Ausschüsse einsetzen.

Personen:

>Kolja Schumann
Kolja ist Landesvorsitzender der Berliner Falken
>Julian Holter
Julian ist SJ- Ringleiter im Landesvorstand und Kreiskassierer in Reinickendorf.
>Josephin Tischner
Josephin ist SJ-Ring-Beisitzerin im Landesvorstand.
>Max Mille
>Sandra Keil
>Robert Rostoski
Robert ist Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Mitte und Referent für Internationales im Landesvorstand.
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SJD - Die Falken - Landesverband Berlin - Tel. 030/2805127 info@falken-berlin.de